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Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Die Studierenden gewisser bisheriger Programme werden automatisch per HS 2019 in ein Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen, die in den nachfolgenden Excel-Tabellen ausgeführt sind.
Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten den die speziellen Bedingungen. Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln.
Für Nachfolgerprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» in den Excel-Tabellen unten absolvieren.
2. Jedes irgendwann absolvierte Modul wird automatisch nach inhaltlichen Kriterien in eine «Modulgruppe» eingeteilt. Bei manchen Modulgruppen ist noch eine Regel formuliert, die Sie erfüllen müssen, um das Studium abschliessen zu können. Diese finden Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
3. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
4. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthielt, ersehen Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Das an der UZH nachgeholte Latinum (für 12 oder 6 ECTS Credits) kann nicht an den Programmabschluss angerechnet werden, sondern gilt als zusätzliche Leistung.
5. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Franz_BA-90.xlsx (XLSX, 15 KB)
FranzSprachwiss_BA-60.xlsx (XLSX, 15 KB)
FranzLitwiss_BA-60.xlsx (XLSX, 15 KB)
FranzSprachwiss_BA-30.xlsx (XLSX, 14 KB)
FranzLitwiss_BA-30.xlsx (XLSX, 14 KB)
Franz_MA-75.xlsx (XLSX, 14 KB)
FranzSprachwiss_MA-15.xlsx (XLSX, 13 KB)
FranzLitwiss_MA-15.xlsx (XLSX, 13 KB)
Die Studierenden gewisser bisheriger Programme werden automatisch per HS 2019 in ein Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen, die in den nachfolgenden Excel-Tabellen ausgeführt sind.
Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten den die speziellen Bedingungen. Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln.
Für Nachfolgerprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» in den Excel-Tabellen unten absolvieren.
2. Jedes irgendwann absolvierte Modul wird automatisch nach inhaltlichen Kriterien in eine «Modulgruppe» eingeteilt. Bei manchen Modulgruppen ist noch eine Regel formuliert, die Sie erfüllen müssen, um das Studium abschliessen zu können. Diese finden Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
3. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
4. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthielt, ersehen Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
5. Das an der UZH nachgeholte Latinum (bis FS 19: 12 ECTS Credits bzw. ab HS 19: 6 ECTS Credits) wird an den Programmabschluss angerechnet. Wenn Sie das Latinum schon vom Gymnasium mitbringen, bekommen Sie keine ECTS Credits und müssen diese durch andere Module desselben Programms kompensieren.
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Französich_BA-120.xlsx (XLSX, 22 KB)
Französisch_BA-60.xlsx (XLSX, 19 KB)
Französisch_MA-90.xlsx (XLSX, 17 KB)
Französisch_MA-30.xlsx (XLSX, 17 KB)
Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Das an der UZH nachgeholte Latinum (für 12 oder 6 ECTS Credits) kann nicht an den Programmabschluss angerechnet werden, sondern gilt als zusätzliche Leistung.
5. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Ital_BA-90.xlsx (XLSX, 18 KB)
ItalSprachwiss_BA-60.xlsx (XLSX, 17 KB)
ItalLitwiss_BA-60.xlsx (XLSX, 15 KB)
ItalSprachwiss_BA-30.xlsx (XLSX, 17 KB)
ItalLitwiss_BA-30.xlsx (XLSX, 15 KB)
Ital_MA-75.xlsx (XLSX, 14 KB)
ItalSprachwiss_MA-15.xlsx (XLSX, 14 KB)
ItalLitwiss_MA-15.xlsx (XLSX, 14 KB)
Die Studierenden gewisser bisheriger Programme werden automatisch per HS 2019 in ein Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen, die in den nachfolgenden Excel-Tabellen ausgeführt sind.
Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten den die speziellen Bedingungen. Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln.
Für Nachfolgerprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» in den Excel-Tabellen unten absolvieren.
2. Jedes irgendwann absolvierte Modul wird automatisch nach inhaltlichen Kriterien in eine «Modulgruppe» eingeteilt. Bei manchen Modulgruppen ist noch eine Regel formuliert, die Sie erfüllen müssen, um das Studium abschliessen zu können. Diese finden Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
3. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
4. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthielt, ersehen Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
5. Das an der UZH nachgeholte Latinum (bis FS 19: 12 ECTS Credits bzw. ab HS 19: 6 ECTS Credits) wird an den Programmabschluss angerechnet. Wenn Sie das Latinum schon vom Gymnasium mitbringen, bekommen Sie keine ECTS Credits und müssen diese durch andere Module desselben Programms kompensieren.
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Ital_BA-120.xlsx (XLSX, 21 KB)
Ital_BA-60.xlsx (XLSX, 20 KB)
Ital_MA-90.xlsx (XLSX, 18 KB)
Ital_MA-30.xlsx (XLSX, 19 KB)
Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Das an der UZH nachgeholte Latinum (für 12 oder 6 ECTS Credits) kann nicht an den Programmabschluss angerechnet werden, sondern gilt als zusätzliche Leistung.
5. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Portug_BA-60.xlsx (XLSX, 15 KB)
Portug_BA-30.xlsx (XLSX, 15 KB)
Portug_MA-15.xlsx (XLSX, 17 KB)
Spanisch_BA-90.xlsx (XLSX, 17 KB)
SpanischSprachwiss_BA-60.xlsx (XLSX, 16 KB)
SpanischLitwiss_BA-60.xlsx (XLSX, 16 KB)
SpanischSprachwiss_BA-30.xlsx (XLSX, 15 KB)
SpanischLitwiss_BA-30.xlsx (XLSX, 15 KB)
Spanisch_MA-75.xlsx (XLSX, 14 KB)
SpanischSprachwiss_MA-15.xlsx (XLSX, 13 KB)
SpanischLitwiss_MA-15.xlsx (XLSX, 13 KB)
Die Studierenden gewisser bisheriger Programme werden automatisch per HS 2019 in ein Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen, die in den nachfolgenden Excel-Tabellen ausgeführt sind.
Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten den die speziellen Bedingungen. Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln.
Für Nachfolgerprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» in den Excel-Tabellen unten absolvieren.
2. Jedes irgendwann absolvierte Modul wird automatisch nach inhaltlichen Kriterien in eine «Modulgruppe» eingeteilt. Bei manchen Modulgruppen ist noch eine Regel formuliert, die Sie erfüllen müssen, um das Studium abschliessen zu können. Diese finden Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
3. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
4. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthielt, ersehen Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
5. Das an der UZH nachgeholte Latinum (bis FS 19: 12 ECTS Credits bzw. ab HS 19: 6 ECTS Credits) wird an den Programmabschluss angerechnet. Wenn Sie das Latinum schon vom Gymnasium mitbringen, bekommen Sie keine ECTS Credits und müssen diese durch andere Module desselben Programms kompensieren.
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Ibero_BA-120.xlsx (XLSX, 23 KB)
Ibero_BA-60.xlsx (XLSX, 23 KB)
Ibero_MA-90.xlsx (XLSX, 17 KB)
Ibero_MA-30.xlsx (XLSX, 17 KB)
Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Das an der UZH nachgeholte Latinum (für 12 oder 6 ECTS Credits) kann nicht an den Programmabschluss angerechnet werden, sondern gilt als zusätzliche Leistung.
5. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Rätoroman_BA-30.xlsx (XLSX, 13 KB)
Rätoroman_MA-15.xlsx (XLSX, 12 KB)
Die Studierenden gewisser bisheriger Programme werden automatisch per HS 2019 in ein Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen, die in den nachfolgenden Excel-Tabellen ausgeführt sind.
Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten den die speziellen Bedingungen. Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln.
Für Nachfolgerprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» in den Excel-Tabellen unten absolvieren.
2. Jedes irgendwann absolvierte Modul wird automatisch nach inhaltlichen Kriterien in eine «Modulgruppe» eingeteilt. Bei manchen Modulgruppen ist noch eine Regel formuliert, die Sie erfüllen müssen, um das Studium abschliessen zu können. Diese finden Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
3. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
4. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthielt, ersehen Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
5. Das an der UZH nachgeholte Latinum (bis FS 19: 12 ECTS Credits bzw. ab HS 19: 6 ECTS Credits) wird an den Programmabschluss angerechnet. Wenn Sie das Latinum schon vom Gymnasium mitbringen, bekommen Sie keine ECTS Credits und müssen diese durch andere Module desselben Programms kompensieren.
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Rätorom_BA-60.xlsx (XLSX, 18 KB)
Rätorom_MA-30.xlsx (XLSX, 16 KB)
Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Das an der UZH nachgeholte Latinum (für 12 oder 6 ECTS Credits) kann nicht an den Programmabschluss angerechnet werden, sondern gilt als zusätzliche Leistung.
5. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Rumän_BA-60.xlsx (XLSX, 16 KB)
Rumän_BA-30.xlsx (XLSX, 15 KB)
Rumän_MA-30.xlsx (XLSX, 12 KB)
Rumän_MA-15.xlsx (XLSX, 12 KB)
Es gibt keine Nachfolgerprogramme.
Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Das an der UZH nachgeholte Latinum (für 12 oder 6 ECTS Credits) kann nicht an den Programmabschluss angerechnet werden, sondern gilt als zusätzliche Leistung.
5. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
VRL_MA-75.xlsx (XLSX, 13 KB)
VRL_MA-30.xlsx (XLSX, 13 KB)
Es gibt keine Nachfolgerprogramme.
Für auslaufende Studienprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» unten absolvieren.
2. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
3. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthält, ersehen Sie ebenfalls aus der Äquivalenztabelle (unten).
4. Das an der UZH nachgeholte Latinum (für 12 oder 6 ECTS Credits) kann nicht an den Programmabschluss angerechnet werden, sondern gilt als zusätzliche Leistung.
5. Wenn Sie Ihr bisheriges Studienprogramm unter den folgenden Excel-Tabellen nicht finden, dann werden Sie auf Beginn des HS 2019 automatisch ins entsprechende «Nachfolgerprogramm» (mit derselben Anzahl ECTS Credits) überführt. —> Sehen Sie also unter den Nachfolgerprogrammen nach!
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
Die Studierenden gewisser bisheriger Programme werden automatisch per HS 2019 in ein Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen, die in den nachfolgenden Excel-Tabellen ausgeführt sind.
Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten den die speziellen Bedingungen. Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln.
Für Nachfolgerprogramme gelten folgende Regeln:
1. Sie müssen alle Pflicht-Module gemäss der «Äquivalenztabelle» in den Excel-Tabellen unten absolvieren.
2. Jedes irgendwann absolvierte Modul wird automatisch nach inhaltlichen Kriterien in eine «Modulgruppe» eingeteilt. Bei manchen Modulgruppen ist noch eine Regel formuliert, die Sie erfüllen müssen, um das Studium abschliessen zu können. Diese finden Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
3. Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass
• im Bachelor: mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind;
• im Master: mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
4. Bei Programmen, die bisher ein Studium Generale enthielten (= aus dem gesamten Angebot der UZH frei wählbare Module), bleibt dieses erhalten. Wieviele ECTS Ihr Programm enthielt, ersehen Sie in der Excel-Tabelle unter «Regeln».
5. Das an der UZH nachgeholte Latinum (bis FS 19: 12 ECTS Credits bzw. ab HS 19: 6 ECTS Credits) wird an den Programmabschluss angerechnet. Wenn Sie das Latinum schon vom Gymnasium mitbringen, bekommen Sie keine ECTS Credits und müssen diese durch andere Module desselben Programms kompensieren.
Für die Äquivalenztabellen gilt folgendes:
Modul mit roter Hintergrundfarbe: |
Sie müssen entweder bis FS 19 das bisherige P-Modul absolvieren oder ab HS 19 das ihm entsprechende neue P-Modul. |
Modul mit grüner Hintergrundfarbe: |
P-Modul, das ab HS 19 abgeschafft wird bzw. weiter existiert, aber nicht mehr obligatorisch ist. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren. |
Modul mit gelber Hintergrundfarbe: |
Ab HS 19 neu eingeführtes P-Modul. Sie können es absolvieren, wenn Sie wollen, müssen aber nicht. |
VRS_BA-120.xlsx (XLSX, 18 KB)
VRS_BA-60.xlsx (XLSX, 17 KB)
VRS_MA-30.xlsx (XLSX, 16 KB)