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Mobilitätssemester und Sprachaufenthalt

Allen Studierenden der Romanistik wird ein Sprachaufenthalt während des Studiums empfohlen, am besten gegen Ende des Bachelorstudiums bzw. am Anfang des Masterstudiums. Zur Erlangung des Lehrdiploms für Maturitätsschulen ist einFremdsprachenaufenthalt  von mindestens 6 Monaten (26 Wochen) je Fremdsprachen-Unterrichtsfach obligatorisch, wobei ein einmaliger Unterbruch gestattet ist.

Planung Mobilitätssemester: Wann und Wohin?

Überlegen Sie sich 3-4 Semester vor dem geplanten Mobilitätssemester, wann Sie das Mobilitässemester absolvieren möchten und wohin die Reise gehen soll.

Ebenso sollten Sie Ihr Studium so planen, dass Sie im Mobilitätssemester eine ausreichende Anzahl ECTS erwerben können.

Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Studienberatung Kontakt auf.

Wahl des Austausch- oder Mobilitätsprogramms

Das Romanische Seminar bzw. die Universität Zürich hat Partnerverträge mit Universitätsinstituten in allen romanischsprachigen Ländern Europas und auch in Lateinamerika und Kanada.

Austauschprogramme

  • Für viele Destinationen in Europa und weltweit bestehen Austauschabkommen. Auf der Plattform Mobility Online finden Sie heraus, mit welchen Institutionen ein Austausch in Ihrem Fach möglich ist.
  • Möchten Sie Ihren Sprachaufenthalt in einer anderen Sprachregion der Schweiz machen, dann ist das Programm CH-Unimobil das Richtige für Sie.

Weitere Mobilitäts-Möglichkeiten

  • Modulmobilität mit anderer Schweizer Universität. Die Modulmobilität ist für Sie das Richtige, wenn Sie nur 1 Modul an einer anderen CH-Universität absolvieren, sonst aber normal an der UZH weiterstudieren möchten. Link
    Für das Bewerbungsprozedere und die Fristen konsultieren Sie bitte die gewählte Schweizer Universität.
  • Freemover (selbst organisierte Mobilität)Link
  • Weitere Austauschprogramme (z.B. Sprachassistenzen in Gastschulen) ausserhalb des Studiums finden Sie auf https://movetia.ch/

Tipps für die Organisation Ihres Mobilitätssemesters

  • Grundsätzlich haben alle Studierenden pro Studiengang Anspruch auf einen Austauschaufenthalt von maximal 2 Semestern; das heisst 2 Semester im Bachelor-, 2 Semester im Master- und 2 Semester im Doktoratsstudium.
  • Planen Sie Ihren Sprachaufenthalt sorgfältig und besprechen Sie ihn frühzeitig mit der Studienberatung am RoSe.
  • Klären Sie mit der Studienberatung schon im Vorfeld ab, welche Module in Ihrem Zürcher Studienprogramm noch fehlen und welche davon Sie an der fremden Universität eventuell absolvieren könnten. Dabei gilt es folgende Punkte zu beachten:
    • Ihre Bewerbung können wir nur dann berücksichtigen, wenn Sie aus dem betreffenden Studienprogramm noch mindestens 12 ECTS Credits an der Gastuniversität erwerben können. (Für einen Austausch mit einem Gesamtuniversitären Abkommen müssen Sie mindestens 15 ECTS an der Gastuniversität erwerben können.)
    • Die Pflichtmodule Ihres Studienprogramms müssen Sie zwingend an der UZH absolvieren. Eine Ausnahme gibt es nur für die obligatorischen Sprachkurse auf Niveau C1 und C2.
    • Auch Wahlpflichtmodule können Sie nur in Ausnahmefällen an der Gastuniversität absolvieren. Näheres erfahren Sie bei der Studienberatung.
    • Es ist nicht möglich, an der Gastuniversität Mastermodule vorzuziehen.
    • Normalerweise ist es so, dass Sie an der Partneruniversität nur zum Studium des Fachs zugelassen sind, für das Sie sich angemeldet haben. Das Buchen von Modulen in Ihren anderen UZH-Fächern ist deshalb nich automatisch möglich.
    • Sie machen Ihr Mobilitätssemester in Spanien? Dann gilt folgendes:
      • Bachelorstudierende der UZH können Module aus dem 1. bis 4. Bachelorjahr in Spanien auswählen.
      • Masterstudierende der UZH können Module aus dem 4. Bachelorjahr sowie aus dem einzigen Masterjahr auswählen.
  • Da Sie die Pflichtmodule und auch viele Wahlpflichtmodule an der UZH absolvieren müssen, können Sie im Bachelor Minor eigentlich nur gegen Ende des  Bachelorstudiums einen Mobilitätsaufenthalt absolvieren. Es ist dann aber wichtig, dass Sie nicht zuvor schon zuviele Wahl- bzw. Wahlpflichtmodule absolviert haben, denn sonst können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen. Besser ist es dann, den Mobilitätsaufenthalt erst im Master zu absolvieren.
  • Ein Mobilitätssemester an einer fremden Universität ist kein Ferienaufenthalt. Sie sollten Ihre Gastuniversität also nicht nach touristischen Gesichtspunkten auswählen, sondern sich im Vorlesungsverzeichnis einer Gastuniversität zuerst einen Überblick über das dortige Lehrangebot verschaffen. An vielen Gastuniversitäten ist das Angebot an sprachwissenschaftlichen Modulen eher dünn.
  • Sie müssen von vornherein darauf gefasst sein, dass Sie mit einem Fremdsprachenaufenthalt Ihre Komfortzone verlassen, da die Zustände an ausländischen Universitäten im Vergleich zur UZH oft chaotisch und wenig kundenorientiert sind.
  • Es kann nur eine bestimmte Anzahl Kreditpunkte von fremden Universitäten an einen Fachabschluss an der UZH angerechnet werden, und zwar:
    • Bachelor Major maximal 60 der 120 ECTS Credits
    • Master Major zu 90 ECTS Credits: maximal 45 ECTS Credits; in einem Monomaster zu 120 ECTS Credits: maximal 60 ECTS Credits
    • In den Minorprogrammen des Bachelors und des Masters gibt es keine Beschränkungen – doch müssen Sie die Pflichtmodule an der UZH absolvieren.

Bewerbung für das Mobilitätssemester

Für ein Mobilitätssemester im Rahmen eines Austauschprogramms müssen Sie sich 2-3 Semester vor dem geplanten Mobilitätssemester bewerben.

Die Anmeldung für die Austauschprogramme im Ausland via Mobility Online öffnet jeweils am 1. November und dauert je nach Programm bis zum 15. Januar oder 15. Februar.

Ob Sie einen Platz an Ihrer Wunschdestination im Ausland erhalten, erfahren Sie in der Regel im März.

Gesamtuniversitäres Abkommen: Frist 15. Januar

So genannte «gesamtuniversitäre» Abkommen stehen grundsätzlich Studierenden aller Fachrichtungen offen. Ihre Bewerbung steht also in Konkurrenz zu sehr vielen anderen Bewerbungen!

Informationen zu «gesamtuniversitären» Abkommen finden Sie hier: https://www.int.uzh.ch/de/out/program/world/gu.html

Die Bewerbung für Mobilitätssemester im Ausland erfolgt ausschliesslich online über das Tool Mobility-Online auf der Website der Internationalen Beziehungen UZH. Dort sind auch alle erforderlichen Dokumente hochzuladen.

SEMP, Fakultäts- und Institutsabkommen: Frist 15. Februar

Der Anmeldeschluss gilt für Aufenthalte für das gesamte folgende akademische Jahr (HS und FS)!

  1. An den einzelnen Partnerinstituten steht immer nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Deshalb müssen Sie auf dem Anmeldeformular neben der gewünschten Universität (1. Priorität) noch Ersatzdestinationen angeben. Kriterien für die Zuteilung der Plätze sind in dieser Reihenfolge:
    • Hauptfachstudierende haben Vorrang vor Nebenfachstudierenden.
    • Masterstudierende haben Vorrang vor Bachelorstudierenden.
    • Notendurchschnitt der bisher im betreffenden Studienprogramm erbrachten Leistungen (gewichtet nach der Punktzahl der benoteten Module).
  2. Die Bewerbung für Mobilitätssemester im Ausland erfolgt ausschliesslich online über das Tool Mobility-Online auf der Website der Internationalen Beziehungen UZH. Dort sind auch alle erforderlichen Dokumente hochzuladen. Für einen vom RoSe vermittelten Aufenthalt benötigen Sie nur:
    • Immatrikulationsnachweis
    • Passfoto
    • Reisepass / ID.
    • Anstelle der weiteren geforderten Dokumente laden Sie bitte je ein leeres pdf auf das Tool.

CH-Unimobil: Frist 31. März für HS, 15. Oktober für FS

Informationen zum Programm CH-Unimobil erhalten Sie hier:

https://www.uzh.ch/de/studies/application/chmobilityout.html

Beratung

Spätestens 1 Semester vor dem geplanten Mobilitätssemester sollten Sie Kontakt mit der Studienberatung  aufnehmen.

Vor der Abreise müssen Sie eine Reihe von Vereinbarungen darüber abschliessen, welche Studienleistungen Sie an der Zieluniversität absolvieren werden.

Vereinbarungen abschliessen

  • Sie besprechen den Aufenthalt und Ihre Ziele mit der Studienberatung.
  • Wenn Sie Ihr Mobilitätssemester an einer Europäischen Universität verbringen werden, müssen Sie vor der Abreise ein Learning Agreement mit der gewählten Partneruniversität und dem RoSe abschliesen, in dem festgehalten wird, welche Module Sie während des Austauschs absolvieren werden. In manchen Fällen müssen Sie eine erste, provisorische Form eines Learning Agreement bereits in einem frühen Stadium abschliessen.
  • Zusätzlich müssen Sie vor der Abreise auch eine so genannte «Anrechnungsvereinbarung» abschliessen, d.h. ein Dokument, das die Module, die Sie gemäss Learning Agreement absolvieren werden in die Struktur des Studienprogramms am RoSe einordnet, sodass klar wird, in welcher Modulgruppe und als welche Modulart (WP oder W) die Module gemäss Learning Agreement angerechnet werden. Die Anrechnungsvereinbarung wird Ihnen von der Studienberatung zur Verfügung gestellt. Bringen Sie dazu nach Möglichkeit eine detaillierte Modulbeschreibung aus dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis Ihrer Fremduniversität mit. Wenn kein Online-Vorlesungsverzeichnis vorhanden ist, melden Sie dies bitte der Studienberatung.
  • Wenn Sie während des Mobilitätssemesters Anpassungen am Learning Agreement vornehmen möchten, dann setzen Sie sich unbedingt mit der Studienberatung in Verbindung.
  • Wichtig: auch wenn Sie mit Modulmobilität, als Freemover oder mit einer aussereuropäischen Partneruniversität unterwegs sind, benötigen Sie eine Anrechnungsvereinbarung, damit sichergestellt ist, dass die erworbenen Kompetenzen an das Studienprogramm der UZH angerechnet werden können.

Aufenthalt an der Partneruniversität

Endlich ist es soweit!

Bei Fragen kontaktieren Sie am Besten Ihre Ansprechspersonen vor Ort.

Anrechnung der erbrachten Leistungen

Sobald Sie das Transcript der Resultate der absolvierten Leistungsnachweise erhalten, senden Sie das Dokument an die Studienberatung

Die Resultate werden von der Studienberatung in die Anrechnungsvereinbarung, die Sie vor der Abreise unterzeichnet hatten, eingetragen und vom Studiendekanat an Ihren UZH-Studiengang angerechnet.