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Wer eine Masterarbeit buchen will, muss unbedingt vor der Buchung die Zusage der gewünschten Betreuungsperson einholen (§31 der Studienordnung, allg. Teil).
Nach der Zusage buchen Sie die Masterarbeit wie alle anderen Module während der normalen Buchungsfristen über das Studierendenportal.
Nach dem Ende der Buchungsfrist erhalten Sie vom Dekanat der Philosophischen Fakultät einen Link auf eine spezielle Website, auf der Sie sofort die Betreuungsperson sowie den provisorischen Titel der Arbeit registrieren müssen.
Die Masterarbeit ist immer ein zweisemestriges Modul, doch können Sie die Arbeit nach Absprache mit der Betreuungsperson auch schon nach einem Semester bewerten lassen. Dabei müssen Sie aber die Abgabefristen unten beachten.
Mindestlänge der Arbeit: 120'000 Zeichen inkl. Leerschläge.
Als Betreuungspersonen von Masterarbeiten kommen folgende Angehörige des Romanischen Seminars in Frage:
Andere Angehörige des Romanischen Seminars kommen als Betreuungsperson mit abgeschlossenem Doktorat in Frage. Dazu holen sie vorgängig die Zustimmung ihrer/ihres Vorgesetzten ein und stellen einen entsprechenden Antrag an die Studienprogrammdirektorin oder den Studienprogrammdirektor.
Begründete Gesuche um Verlängerung der Abgabefrist müssen an die Betreuungsperson und an Christian Seidl gerichtet werden.