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Eine Abmeldung vom Leistungsnachweis eines Moduls ist gemäss §25 RVO nur bei gültigen und belegbaren Verhinderungsgründen (wie z. B. Krankheit, Prüfungskollision) möglich. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Wollen Sie lediglich den Abgabetermin einer Arbeit verlängern lassen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Dozenten / die Dozentin. Der/die Dozierende kann einen neuen Abgabetermin festlegen. Die Dauer der Verlängerung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Verhinderung. Ausserdem muss gewährleistet sein, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zum 31. Juli (Abgabe im FS) bzw. zum 20. Januar (Abgabe im HS) erfolgen kann.
Bei der Verlängerung des Abgabedatums von Bachelor- bzw. Masterarbeiten richten Sie sich bitte sofort an die Betreuungsperson sowie an Christian Seidl