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Romanisches Seminar

Programmbeginn vor HS 19

Haben Sie das Studium in Ihrem romanistischen Bachelor- oder Masterprogramm schon vor dem HS 2019 begonnen und studieren weiterhin ein «auslaufendes» Programm, das hier bzw. hier aufgelistet ist?

Oder sind Sie per HS 2019 oder später aus einem auslaufenden Programm zu Sonderbedingungen in ein «Nachfolgerprogramm» übergetreten oder überführt worden?

Wenn Sie demnächst das Bachelor- bzw. Masterstudium abschliessen wollen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie alle nötigen Leistungen erfüllt haben. Gehen Sie wie folgt vor:

1. Überprüfen Sie spätestens vor Buchungsbeginn in ihrem voraussichtlich letzten Semester, ob Sie abschliessen können.

2. Dazu benötigen Sie folgende zwei Dokumente:

a) eine aktualisierte Version des «Studienstandes». Diese können Sie hier bestellen.
b) das Dokument «Äquivalenztabelle» Ihres jeweiligen Studienprogramms. Dieses finden Sie auf der RoSe-Website hier.
Nehmen Sie keine selbst gebastelten Listen! Diese sind meistens fehlerhaft.

3. Gibt es im Studienstand am Anfang die Rubrik «Mehrfach aufgeführte Module»?
Wenn nicht, gehen Sie direkt weiter zu Punkt 4.
Wenn ja: Hier sind Module verzeichnet, die (vielleicht ohne Ihr Wissen) an mehrere Programme angerechnet werden können. Weil aber Doppelanrechnungen nicht möglich sind, müssen Sie die Module selbst zuordnen, und zwar wie folgt:

a) Ist ein Modul in mehreren Programmen «Pflicht» (P)? Dann können Sie selbst bestimmen, in welchem Programm es angerechnet werden soll. Vergessen Sie nicht, die ECTS Credits für das Modul in den anderen Programmen abzuziehen.
b) Spezialfall: Wenn Sie zwei auslaufende Hauptfachprogramme (z.B. im Bachelor zu je 90 ECTS Credits) studieren, können Sie selbst bestimmen, welchem Programm ein Pflichtmodul gemäss a) oben zugeteilt wird. Anschliessend müssen Sie die ECTS Credits dieses Moduls im anderen Hauptfachprogramm abziehen.
c) Ist ein Modul in einem Programm «Pflicht», in den anderen «Wahlpflicht» (WP)? Dann müssen Sie es dem Programm zuteilen, in dem es Pflicht ist, und die ECTS Credits für das Modul in den anderen Programmen abziehen.
d) Ist ein Modul in allen Programmen WP oder W? Dann können Sie selbst bestimmen, in welchem Programm es angerechnet werden soll. Vergessen Sie nicht, die ECTS Credits für das Modul in den anderen Programmen abzuziehen.

4. Jetzt überprüfen Sie anhand der «Äquivalenztabelle»: Sind alle dort erwähnten Pflichtmodule (rot) absolviert? Was fehlt, müssen Sie noch machen.

5. Sind Sie aus einem „auslaufenden Programm“ in ein „Nachfolgerprogramm“ übergetreten oder überführt worden?
Wenn nein: Gehen Sie direkt weiter zu Punkt 6.
Wenn ja: Überprüfen Sie anhand der Äquivalenztabelle auf der Seite „Regeln“:
Haben Sie alle Mindestanforderungen (grün) in den einzelnen Modulgruppen erfüllt? Wo noch Lücken sind, müssen Sie diese schliessen.

6. Überprüfen Sie zuletzt die Summe der ECTS Credits pro Programm (nachdem Sie eventuell mehrfach angerechnete ECTS Credits gemäss oben 3. abgezogen haben): Wenn Sie mit allen eventuell noch nicht angerechneten zweisemestrigen Modulen nicht auf das ECTS-Minimum kommen, müssen Sie noch Module buchen.

7. Nach der Auflistung der von Ihnen studierten Programme gibt es die Rubrik «Nicht anrechenbare Leistungen». Hier befinden sich von Ihnen absolvierte Module aus anderen Programmen, aus dem Lehrdiplom sowie vorgezogene Mastermodule (mit Modulnummern, deren drittletzte Ziffer eine «5» ist wie z.B. 06SM427-512 oder 06SM390e507).

8. Zum Studium generale: In manchen Programmen haben Sie Anrecht auf einige ECTS Credits, die auch aus anderen Programmen kommen dürfen («Studium generale»). Wieviele ECTS Credits das in Ihrem Falle sind, steht in der Äquivalenztabelle bzw. bei den Nachfolgerprogrammen: auf der Äquivalenztabelle auf der Seite «Regeln».
Achtung! Das System kann nicht erkennen, dass Sie ein Modul als «Studium generale» gebucht haben. Die Zuteilung erfolgt erst beim Studienabschluss durch das Dekanat, und zwar in zwei Schritten:

I. Gleichgültig, was Sie selbst geplant haben: Solange genug programmeigene Module vorhanden sind, werden diese zuerst zum Auffüllen genommen. Sie können also im Bachelor nicht programmeigene Module (z.B. Vorlesungen) als «vorgezogene Mastermodule» aufsparen und dafür fachfremde Module als Studium generale einplanen.
II. Erst, wenn dann immer noch ECTS Credits frei sind, berücksichtigt man Module anderer Programme, und zwar so:

• Man nimmt zuerst unbenotete programmfremde Module, dann erst benotete.
• Man nimmt ältere programmfremde Module vor jüngeren.

Achtung: Sie können sich erst in dem Semester zum Studienabschluss anmelden, an dessen Ende Sie in allen Programmen voraussichtlich alle geforderten Leistungen erfüllt haben werden. Es gibt keinen Studienabschluss nur in einem Programm.

Zum Studienabschluss müssen Sie sich speziell anmelden. Das System merkt das sonst nicht. Vgl. die Anleitungen hier:

• für den Bachelor: Link
• für den Master: Link

Wollen Sie nach erfolgtem Bachelorabschluss ohne Unterbruch mit einem Master weiterfahren? Dann müssen Sie einen Studiengangswechsel beantragen, vgl. hier.

Wollen Sie nach erfolgtem Studienabschluss die UZH verlassen? Dann müssen Sie sich auf das Semesterende vom betreffenden Studiengang (Bachelor bzw. Master) hier exmatrikulieren.