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Allen Studierenden der Romanistik wird ein Sprachaufenthalt während des Studiums empfohlen, am besten am Ende des Bachelorstudiums bzw. am Anfang des Masterstudiums. Zur Erlangung des Lehrdiploms für Maturitätsschulen ist ein Fremdsprachenaufenthalt von mindestens 6 Monaten (26 Wochen) je Fremdsprachen- Unterrichtsfach obligatorisch. Es ist ein einmaliger Unterbruch gestattet.
Informationen geben:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Sprachaufenthalt zu organisieren.
Neue Regeln für Aufenthalte an anderen Universitäten
- Swiss-European Mobility Programme (SEMP; ehemals Erasmus):
15. Februar für das folgende akademische Jahr (also 15. Februar 2023 für das Herbstsemester 2023 und/oder das Frühjahrssemester 2024).https://www.int.uzh.ch/de/out/program/erasmus.html
CH-Unimobil: 31. März fürs Herbstsemester und 15. Oktober fürs Frühlingssemester.
https://www.uzh.ch/de/studies/application/chmobilityin.html
Unter dem folgenden Link finden Sie allgemeine Informationen zum Swiss-European Mobility Programme (SEMP; ehemals Erasmus): http://www.int.uzh.ch/out/program/erasmus.html
1. Das Romanische Seminar hat Partnerverträge mit Universitätsinstituten in allen romanischsprachigen Ländern Europas. Informieren Sie sich bitte direkt auf der Seite der internationalen Beziehungen.
2. Alle Studierenden haben pro Studiengang Anspruch auf einen Austauschaufenthalt von maximal 12 Monaten; das heisst 12 Monate im Bachelor-, 12 Monate im Master- und 12 Monate im Doktoratsstudium.
3. An den einzelnen Partnerinstituten steht immer nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. An der Sorbonne Nouvelle ist der Aufenthalt auf ein Semester beschränkt. Deshalb sollen auch auf dem Anmeldeformular neben der gewünschten Universität noch Ersatzdestinationen angegeben werden. Kriterien für die Zuteilung der Plätze sind in dieser Reihenfolge:
4. Beachten Sie, dass Sie an der Partneruniversität nur zum Studium des Fachs zugelassen sind, für das Sie sich angemeldet haben. Das Buchen von Modulen in Ihren anderen UZH-Fächern ist deshalb nicht automatisch möglich. Bitte erkundigen Sie sich also vor Antritt des Fremdsprachenaufenthalts bei den Instituten, die Ihre weiteren Fächer anbieten, ob Sie zum Studium zugelassen sind.
5. Die Bewerbung erfolgt ausschliesslich online über das Tool "Mobility-Online" auf der Website der Internationalen Beziehungen https://www.int.uzh.ch/de/out/program/mobon.html
Dort sind auch alle erforderlichen Dokumente hoch zu laden. Für einen vom RoSe vermittelten Aufenthalt benötigen Sie nur:
- Immatrikulationsnachweis
- Passport photograph
- Reisepass.
Anstelle der weiteren geforderten Dokumente laden Sie bitte jeweils ein leeres pdf auf das Tool.