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Romanisches Seminar AVL

Master (Studienbeginn vor Herbst 2019)

Ab Herbstsemester 2019 werden die Studiengänge der Philosophischen Fakultät im Rahmen der Studienreform "Bologna 2020" neu geregelt.

Auf Masterstufe gibt es entweder eine Major-Minor-Kombination oder ein Mono-Studienprogramm, sofern das entsprechende Programm als Mono-Studienprogramm angeboten wird. Hier entspricht das Major-Studienprogramm 90 ECTS Credits und das Minor-Studienprogramm 30 ECTS Credits. Das Mono-Studienprogramm umfasst 120 ECTS Credits.

Was bedeutet dies nun für bereits vor Herbst 2019 immatrikulierte AVL-Studierende?

MA 15: ein auslaufendes Programm

Das Nebenfach MA15 ist auslaufend und muss bis 2021 abgeschlossen werden.

Die Pflichtmodule des auslaufenden Programms existieren in dieser Form ab HS 19 nicht mehr und sind deshalb nicht mehr obligatorisch. Wenn Sie ein solches Modul bis FS 19 absolviert/gebucht haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus demselben Programm kompensieren.

Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei den neuen Modulen des Studienprogramms (AVL MA 30) zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass im Master mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.

Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.

Regelungen zum Übergang (MA 15)

Ausserdem können Sie freiwillig ab HS 2019 in ein Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten dann die speziellen Bedingungen (siehe unten). Aber: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln. 

MA 30: Automatische Überführung in das Nachfolgerprogramm

Die Studierenden dieses Studienprogramms werden automatisch per HS 2019 in das Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten allerdings spezielle Bedingungen, da die Pflichtmodule ab HS19 nicht mehr in ihrer bisherigen Form existieren:

Wenn Sie ein Pflichtmodul bis FS 19 absolviert/gebucht haben, wird es an den Abschluss angerechnet. Wenn Sie es nicht absolviert haben, können Sie die entsprechenden ECTS Credits durch andere Module aus dem AVL-Studienprogramm BA 60 kompensieren.

Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie ebenfalls völlig frei aus den neuen Modulen des Studienprogramms (AVL MA 30) zusammenstellen. Sie müssen nur darauf achten, dass im Master mindestens 50% aller ECTS des Programms benotet sind.

Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.

Regelungen zum Übergang (MA 30)

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