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Romanisches Seminar AVL

Bachelor (Studienbeginn vor Herbst 2019)

Ab Herbstsemester 2019 werden die Studiengänge der Philosophischen Fakultät im Rahmen der Studienreform "Bologna 2020" neu geregelt.

Die neuen Bachelorstudiengänge setzen sich aus einem Major-Studienprogramm (bisher "Hauptfach") und einem Minor-Studienprogramm (bisher "Nebenfach") zusammen. Der Major entspricht auf Bachelorstufe 120 ECTS Credits, der Minor 60 ECTS Credits.

Was bedeutet dies nun für bereits vor Herbst 2019 immatrikulierte AVL-Studierende?

BA 30: ein auslaufendes Programm

Das Nebenfach BA 30 ist auslaufend und muss bis 2022 abgeschlossen werden. Für das auslaufende Nebenfach gelten dabei ab HS19 folgende Regeln:

  • Die Pflichtmodule "Vorlesung AVL-BS (2 ECTS)" und "Vorlesung-AVL-AS (2 ECTS)" existieren in dieser Form ab HS 19 nicht mehr und sind deshalb nicht mehr obligatorisch. Wenn Sie die beiden Pflichtmodule bereits erfolgreich absolviert haben, werden sie Ihnen aber selbstverständlich an den Abschluss angerechnet.
  • Das Pflichtmodul "Basisseminar AVL-BS" heisst neu "Grundlagen der AVL (Basisseminar)". Dieses muss zwingend absolviert werden, ausser Sie haben bis FS19 bereits das "Basisseminar AVL-BS" erfolgreich absolviert/gebucht.
  • Das Pflichtmodul "Aufbauseminar AVL-AS" wird durch das Modul "504-004 Forschungsarbeit zur Dialogizität der Literatur" ersetzt. Dieses neue Modul muss zwingend absolviert werden, ausser Sie haben bis FS19 bereits das "Aufbauseminar AVL-AS" erfolgreich absolviert/gebucht.
  • Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus bisherigen und neuen Modulen des Programms zusammenstellen.
  • Maximal 2 ECTS dürfen aus Französisch- oder Englischsprachkurse ab Niveaustufe B1 (Maturaniveau) stammen. Bitte setzen Sie sich für eine entsprechende Anerkennungsvereinbarung mit der Studienberatung in Verbindung.
  • Maximal 2 ECTS Credits dürfen aus Modulen stammen, die aus dem gesamten Angebot der UZH frei gewählt wurden (Studium generale).
  • Sie müssen darauf achten, dass im Bachelor mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind.

Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.

Regelungen zum Übergang (BA 30) (PDF, 182 KB)

Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten dann die speziellen Bedingungen.

Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln. 

BA 60: Automatische Überführung in das Nachfolgerprogramm

Die Studierenden dieses Studienprogramms werden automatisch per HS 2019 in das Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen:

  • Die Pflichtmodule "Vorlesung AVL-BS (4 ECTS)" und "Vorlesung-AVL-AS (4 ECTS)" existieren in dieser Form ab HS 19 nicht mehr und sind deshalb nicht mehr obligatorisch. Wenn Sie die beiden Pflichtmodule bis FS19 bereits erfolgreich absolviert/gebucht haben, werden sie Ihnen selbstverständlich an den Abschluss angerechnet.
  • Das Pflichtmodul "Basisseminar AVL-BS (6 ECTS)" heisst neu "Grundlagen der AVL (Basisseminar)". Dieses muss zwingend absolviert werden, ausser Sie haben bis FS19 bereits das "Basisseminar AVL-BS" erfolgreich absolviert/gebucht.
  • Das Pflichtmodul "Basisseminar AVL-BS (9 ECTS)" wird durch das Modul "504-003 Forschungsarbeit Poetik und Lektüre" ersetzt. Dieses neue Modul muss zwingend absolviert werden, ausser Sie haben bis FS19 bereits das "Basisseminar AVL-BS" zu 9 ECTS Punkten erfolgreich absolviert/gebucht.
  • Das Pflichtmodul "Aufbauseminar AVL-AS (9 ECTS)" wird neu durch das Modul "504-004 Forschungsarbeit zur Dialogizität der Literatur" ersetzt. Dieses neue Modul muss zwingend absolviert werden, ausser Sie haben bis FS19 bereits das "Basisseminar AVL-BS" zu 9 ECTS Punkten erfolgreich absolviert/gebucht.
  • Der Wahlpflichtbereich entfällt, da er in dieser Form ab HS19 nicht mehr angeboten wird.
  • Die restlichen ECTS Credits, die Sie zum vollständigen Abschliessen des Programms benötigen, können Sie völlig frei aus den neuen Modulen des AVL-Studienprogramms BA 60 zusammenstellen.
  • Maximal 4 ECTS dürfen aus Französisch- oder Englischsprachkurse ab Niveaustufe B1 (Maturaniveau) stammen. Bitte setzen Sie sich für eine entsprechende Anerkennungsvereinbarung mit der Studienberatung in Verbindung.
  • Maximal 4 ECTS Credits dürfen aus Modulen stammen, die aus dem gesamten Angebot der UZH frei gewählt wurden (Studium generale).
  • Sie müssen aber darauf achten, dass im Bachelor mindestens 30 % aller ECTS des Programms benotet sind.

Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.

Regelungen zum Übergang (BA 60) (PDF, 252 KB)

Weiterführende Informationen

Lehrveranstaltungen HS23

Auslaufende Dokumente