Navigation auf uzh.ch
Ab Herbstsemester 2019 werden die Studiengänge der Philosophischen Fakultät im Rahmen der Studienreform "Bologna 2020" neu geregelt.
Die neuen Bachelorstudiengänge setzen sich aus einem Major-Studienprogramm (bisher "Hauptfach") und einem Minor-Studienprogramm (bisher "Nebenfach") zusammen. Der Major entspricht auf Bachelorstufe 120 ECTS Credits, der Minor 60 ECTS Credits.
Was bedeutet dies nun für bereits vor Herbst 2019 immatrikulierte AVL-Studierende?
Das Nebenfach BA 30 ist auslaufend und muss bis 2022 abgeschlossen werden. Für das auslaufende Nebenfach gelten dabei ab HS19 folgende Regeln:
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.
Regelungen zum Übergang (BA 30) (PDF, 182 KB)
Ausserdem können Sie aus jedem auslaufenden Programm freiwillig ab HS 2019 in ein gleichartiges Nachfolgerprogramm «übertreten». Auch für Sie gelten dann die speziellen Bedingungen.
Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm übergetreten ist, kann später nicht wieder in das ursprüngliche auslaufende Programm zurückwechseln.
Die Studierenden dieses Studienprogramms werden automatisch per HS 2019 in das Nachfolgerprogramm mit derselben Anzahl ECTS Credits «überführt». Für sie gelten spezielle Bedingungen:
Achtung: Trotz aller Wahlfreiheit geht es beim Studium ja nicht darum, dass Sie einfach genügend ECTS zusammensammeln, sondern Sie wollen eine breit gefächerte Ausbildung absolvieren und verschiedenartige Fähigkeiten erwerben. Buchen Sie also nicht nur für Sie «bequeme» Module, sondern auch etwas anspruchsvollere wie z.B. die Leselisten, Seminare sowie Module, um Ihre Sprachkenntnisse angemessen zu erweitern.