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Romanisches Seminar AVL

Promotionsprüfung


Inhalt

Die Prüfung besteht aus einem Kolloquium von 45 Minuten über den Inhalt der Dissertation. Am Kolloquium nehmen teil:

  • die hauptverantwortliche Betreuungsperson
  • mindestens ein weiteres Mitglied der Promotionskommission
  • ein/e Beisitzer/in als Protokollführer/in


Zeitpunkt

Die Promotionsprüfung kann erst abgelegt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Dissertation von der Promotionskommission abgenommen worden ist
  • sämtliche curricularen Bestandteile erfolgreich absolviert worden sind
  • sämtliche Auflagen erbracht worden sind

Im übrigen sind die Bestimmungen von § 14 bis 17 der Promotionsverordnung zu beachten.

Promotionsverordnung (PDF, 96 KB)