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Die Doktorierenden immatrikulieren sich und absolvieren ihr Doktoratsstudium nach der gültigen Doktoratsordnung. Für den erfolgreichen Abschluss des Doktoratsprogramms sind neben der Dissertation und der Doktoratsprüfung 30 ECTS-Punkte zu erwerben Dabei müssen mindestens 16 ECTS-Punkte aus dem Bereich fachlicher Kompetenzen und mindestens 6 ECTS-Punkte aus dem Bereich überfachlicher Kompetenzen erworben werden. Die verbleibenden 8 Punkte sind im Rahmen der beiden Bereiche frei wählbar.
Zum Erwerb der fachlichen Kompetenzen gehören der Besuch von mindestens drei Forschungskolloquien (pro Kolloquium in der Regel 4 ECTS-Punkte) sowie der Besuch von mindestens einem Theorieseminar (in der Regel 6 ECTS-Punkte).
Im Forschungskolloquium soll das Dissertationsprojekt bzw. der Stand des Vorhabens in regelmässigen Abständen vorgestellt werden. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Doktorierenden in diesem Rahmen auch eigene Initiativen entwickeln und umsetzen (z.B. Gästekolloquien, Workshops und kleinere wissenschaftliche Tagungen, Kooperationen mit anderen Doktorierendenkolloquien etc.). Mindestens zwei Kolloquien sollen in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft (AVL) an der Universität Zürich belegt werden (Modul: Forschungskolloquium AVL-DP). Das dritte Kolloquium kann auch in entsprechenden Veranstaltungen anderer Fächer und gegebenenfalls an anderen Universitäten absolviert werden.
Im Theorieseminar stehen die theoretischen bzw. methodischen Fragestellungen des Faches im Zentrum. Das Theorieseminar wird vom Seminar für AVL in regelmässigen Abständen angeboten (Modul: Theorieseminar AVL-DP). Darüber hinaus können die hier geforderten Leistungen auch in seminarexternen Veranstaltungen wie der School of Criticism and Theory an der Cornell University, im Troisième Cycle Romand, in Summer Schools etc. erbracht werden.
Weitere fachliche Kompetenzen und ECTS-Punkte können durch den Nachweis äquivalenter Studienleistungen (Seminare oder Doktorierendenkolloquien an anderen Instituten oder Universitäten) erworben werden.
Der Erwerb der überfachlichen Kompetenzen erfolgt in der Regel durch den Besuch von Veranstaltungen aus dem entsprechendenKurangebot für Doktorierende der Universität Zürich. Die Veranstaltungen sind unter www.ueberfachliche-kompetenzen.uzh.ch zu finden. Der Erwerb der überfachlichen Kompetenzen kann durch folgende Aktivitäten oder Veranstaltungen erworben werden:
Für alle überfachlichen Leistungen, die Sie an der Universität Zürich erbringen, müssen Sie die entsprechenden Module jeweils anfangs Semester beim betreffenden Anbieter buchen. Bei Leistungen, wie z.B. Praktika, Editionsprojekte u.a., die keine festgelegte Anzahl an ECTS beinhalten, entscheidet die Programmleitung über die Höhe der anrechenbaren Punkte. Voraussetzung ist gemäss § 8 der Promotionsverordnung „ein aktiver und überprüfbarer Beitrag“. Leistungen, die Sie auswärts erworben haben, werden nachträglich angerechnet. Benutzen Sie dazu das „Formular Leistungsanrechnung“ (s. unten).
Ein Doktoratsstudium könnte also wie folgt aussehen (exemplarisches Regelcurriculum):
Semester | fachliche Kompetenzen (24 ECTS) | überfachliche Kompetenzen (6 ECTS) |
1. | Forschungskolloquium AVL-DP (4 ECTS) | Praktikum (4 ECTS) |
2. | Forschungskolloquium AVL-DP (4 ECTS) | |
3. | Externe Leistung (Cornell School of Criticism and Theory, 4 ECTS) | |
4. | Theorieseminar AVL-DP (6 ECTS) | |
5. | Wissenschaftliches Schreiben (1 ECTS) | |
6. | Forschungskolloquium extern (2 ECTS) | |
7. | Überzeugend und kompetent präsentieren (1 ECTS) |
Fett: Module, die in der AVL absolviert werden müssen
Normal: Module, die extern absolviert werden können
Die Doktorierenden sind nicht verpflichtet, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen. Auch werden die Module nicht benotet. Die Anforderungen für die erfolgreiche Teilnahme legen die jeweiligen Dozierenden fest. Die Lehrveranstaltungen für das Doktoratsstudium im kommenden oder laufenden Semester finden Sie jeweils auf der Homepage der AVL. Wer eine dort nicht aufgeführte Lehrveranstaltung besuchen möchte, setze sich bitte nach vorgängiger Absprache mit der Hauptbetreuungsperson direkt mit der/dem Dozierenden in Verbindung. Ein Teilzeitstudium ist gemäss § 9 der Promotionsverordnung möglich. Dessen voraussichtliche Dauer wird in der Doktoratsvereinbarung festgehalten. In der Regel sollte es nicht länger als sechs Jahre dauern. ECTS-Punkte, die vor oder während des Doktoratsstudiums AVL an anderen Universitäten erworben wurden, können angerechnet werden. Sie müssen (gemäss § 8 der Promotionsverordnung) von der Hauptbetreuungsperson anerkannt werden. Bitte verwenden Sie für die Anrechnung das entsprechende Formular.
Formular Anrechnungsvereinbarung (PDF, 187 KB)