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Voraussetzung für die Bewerbung ist ein bestehendes Betreuungsverhältnis zwischen der/dem Bewerber/in und einem promotionsberechtigten Angehörigen der AVL oder der beteiligten Fächer. Promotionsberechtigt sind in der AVL und in den beteiligten Fächern die der Philosophischen Fakultät angehörigen Professorinnen und Professoren sowie die Privatdozierenden, deren Kontaktdaten Sie auf den jeweiligen Institutsseiten finden. Die Hauptbetreuungsperson muss zudem aus dem Fach stammen, dem der Schwerpunkt der Dissertation entnommen ist und in dem der Abschluss angestrebt wird. Die Koordinationsstelle ist gerne bei der Kontaktaufnahme zwischen Doktorierenden und Dissertationsbetreuerinnen und ‑betreuern behilflich.
Sobald eine Betreuungsperson gefunden ist, kann die Bewerbung eingereicht werden. Der Antrag ist an die Koordinationsstelle zu adressieren und enthält folgende Unterlagen:
Bewerbungsfrist (es gilt das Datum des Poststempels):
für das Frühjahrssemester: 10. November des vorangehenden Jahres
für das Herbstsemester: 10. April des laufenden Jahres
Über die Aufnahme in das Doktoratsprogramm AVL entscheidet ein Aufnahmegespräch mit der Bewerberin/dem Bewerber, das von der Programmleitung und der Betreuungsperson geführt wird. Diese Entscheidung beruht auf folgenden Kriterien: Empfehlung der hauptverantwortlichen Betreuungsperson, hohe wissenschaftliche Qualität des Projektvorschlags, Abschlusszeugnis des Studiums, überzeugendes Ergebnis des Aufnahmegesprächs. Ausschlaggebend ist der Gesamteindruck.
Nach einem erfolgreichen Aufnahmegespräch erhalten Sie das von der Programmleitung und der hauptverantwortlichen Betreuungsperson ausgefüllte Formular „Vorbehaltliche Betreuungsbestätigung“. Sobald Sie den positiven provisorischen Entscheid erhalten haben, melden Sie sich online zum Doktoratsstudium an: UZH Onlinebewerbung und Zulassung
Anschliessend erhalten Sie die Aufforderung, Ihr persönliches Dossier bei der Universität einzureichen. Wenn dieses den Rahmenbedingungen der Universität Zürich entspricht, sind Sie auf Beginn der Vorlesungszeit des jeweils folgenden Semesters als Doktoratsstudierende/r im Doktoratsprogramm eingeschrieben.
Studierende mit ausländischem Hochschulabschluss sind gebeten, folgende Seite zu konsultieren: www.uzh.ch/studies/application/doktoratphd.html
Nach Ihrer Aufnahme ins Doktoratsprogramm wird zwischen Ihnen und der hauptverantwortlichen Betreuungsperson eine Promotionskommission gebildet, durch die Sie weitere Betreuung erhalten. Ihr gehört mindestens ein Fakultätsmitglied und mindestens ein weiteres habilitiertes Mitglied an (Professor/in bzw. Privatdozent/in). Je nach Thema der Dissertation können die weiteren Mitglieder der Promotionskommission auch aus anderen Seminaren, Fakultäten oder Universitäten stammen.
Aufgabe der Promotionskommission ist es,
Zwischen der/dem Doktorierenden und den Betreuungspersonen wird in schriftlicher Form eine Doktoratsvereinbarung abgeschlossen. Diese enthält Angaben über
Die Vereinbarung hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie kann in Absprache mit den Betreuungspersonen jederzeit an veränderte Umstände angepasst werden.