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Romanisches Seminar AVL

Bewerbung

1. Schritt: Finden einer hauptverantwortlichen Betreuungsperson

Voraussetzung für die Bewerbung ist ein bestehendes Betreuungsverhältnis zwischen der/dem Bewerber/in und einem promotionsberechtigten Angehörigen der AVL oder der beteiligten Fächer. Promotionsberechtigt sind in der AVL und in den beteiligten Fächern die der Philosophischen Fakultät angehörigen Professorinnen und Professoren sowie die Privatdozierenden, deren Kontaktdaten Sie auf den jeweiligen Institutsseiten finden. Die Hauptbetreuungsperson muss zudem aus dem Fach stammen, dem der Schwerpunkt der Dissertation entnommen ist und in dem der Abschluss angestrebt wird. Die Koordinationsstelle ist gerne bei der Kontaktaufnahme zwischen Doktorierenden und Dissertationsbetreuerinnen und ‑betreuern behilflich.

2. Schritt: Bewerbung

Sobald eine Betreuungsperson gefunden ist, kann die Bewerbung eingereicht werden. Der Antrag ist an die Koordinationsstelle zu adressieren und enthält folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien aller Hochschul-Abschlusszeugnisse
  • ein Exemplar der Abschlussarbeit
  • Exposé des Dissertationsvorhabens (ca. 4 -6 Seiten)

Bewerbungsfrist (es gilt das Datum des Poststempels):

für das Frühjahrssemester: 10. November des vorangehenden Jahres
für das Herbstsemester: 10. April des laufenden Jahres

3. Schritt: Aufnahmegespräch

Über die Aufnahme in das Doktoratsprogramm AVL entscheidet ein Aufnahmegespräch mit der Bewerberin/dem Bewerber, das von der Programmleitung und der Betreuungsperson geführt wird. Diese Entscheidung beruht auf folgenden Kriterien: Empfehlung der hauptverantwortlichen Betreuungsperson, hohe wissenschaftliche Qualität des Projektvorschlags, Abschlusszeugnis des Studiums, überzeugendes Ergebnis des Aufnahmegesprächs. Ausschlaggebend ist der Gesamteindruck.

4. Schritt: Anmeldung bei der Universität

Nach einem erfolgreichen Aufnahmegespräch erhalten Sie das von der Programmleitung und der hauptverantwortlichen Betreuungsperson ausgefüllte Formular „Vorbehaltliche Betreuungsbestätigung“. Sobald Sie den positiven provisorischen Entscheid erhalten haben, melden Sie sich online zum Doktoratsstudium an: UZH Onlinebewerbung und Zulassung

Anschliessend erhalten Sie die Aufforderung, Ihr persönliches Dossier bei der Universität einzureichen. Wenn dieses den Rahmenbedingungen der Universität Zürich entspricht, sind Sie auf Beginn der Vorlesungszeit des jeweils folgenden Semesters als Doktoratsstudierende/r im Doktoratsprogramm eingeschrieben.

Studierende mit ausländischem Hochschulabschluss sind gebeten, folgende Seite zu konsultieren: www.uzh.ch/studies/application/doktoratphd.html

 

5. Schritt: Bildung der Promotionskommission

Nach Ihrer Aufnahme ins Doktoratsprogramm wird zwischen Ihnen und der hauptverantwortlichen Betreuungsperson eine Promotionskommission gebildet, durch die Sie weitere Betreuung erhalten. Ihr gehört mindestens ein Fakultätsmitglied und mindestens ein weiteres habilitiertes Mitglied an (Professor/in bzw. Privatdozent/in). Je nach Thema der Dissertation können die weiteren Mitglieder der Promotionskommission auch aus anderen Seminaren, Fakultäten oder Universitäten stammen.

Aufgabe der Promotionskommission ist es,

  • mit der/dem Doktorierenden die Doktoratsvereinbarung abzuschliessen
  • die Doktorierende/den Doktorierenden während des Doktoratsstudiums zu betreuen
  • mindestens zwei Fachgutachten über die Dissertation zu verfassen
  • die Dissertation zu benoten (vgl. § 15 der PVO)

6. Schritt: Abschluss einer Doktoratsvereinbarung

Zwischen der/dem Doktorierenden und den Betreuungspersonen wird in schriftlicher Form eine Doktoratsvereinbarung abgeschlossen. Diese enthält Angaben über

  • den individuellen Ablauf des Doktoratsstudiums
  • die Ziele der Dissertation
  • den individuellen Betreuungsrhythmus (regelmässige Begutachtung, Feedback usw.)
  • gegebenenfalls zu erfüllende Bedingungen oder Auflagen und deren Zeitplan
  • die Gestaltung der curricularen Anteile
  • die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Summer Schools u.a.
  • die Schwerpunkte im Bereich überfachlicher Kompetenzen

Die Vereinbarung hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie kann in Absprache mit den Betreuungspersonen jederzeit an veränderte Umstände angepasst werden.

Doktoratsvereinbarung