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Neben der Arbeit an der Disseration enthält das Studium curriculare Bestandteile im Umfang von 12 ECTS. Aus einem Angebot von curricularen Modulen kann der Studienplan nach fachspezifischen und persönlichen Interessen zusammengestellt werden. Zu beachten sind die spezifischen Bestimmungen in den Bereichen Literaturwissenschaft und Linguistik, die voneinander abweichen können.
1. Für Doktorierende der Literaturwissenschaften gemäss der ab HS19 geltenden Promotionsverordnung (PromVo_19) ist der Besuch von mindestens einem fachspezifischen Modul à 3 ECTS (Doktorierendenkolloquium oder interne Sommerschule) obligatorisch. Die restlichen 9 ECTS können mit curricularen Leistungen im fachlichen oder überfachlichen Bereich erbracht werden.
2. Für Promovierende im Fach Linguistik gilt gemäss der neuen Doktoratsordnung, d.h. für Doktorierende mit Eintritt HS19 oder später, dass sie Module im Umfang von 12 ECTS ohne Einschränkung aus dem fachlichen oder überfachlichen Bereich belegen können.
2. Für Doktorierende des Doktoratsprogramms Romanistik oder des Allgemeinen Doktorats gemäss der Promotionsverordnung PVO_09 gelten die bisherigen curricularen Vorgaben.