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Mit der Schaffung der neuen Graduiertenschule an der Philosophischen Fakultät läuft das Curriculum gemäss Promotionsverordnung von 2009 für die Doktorierenden, welche sich VOR dem HS19 im Allgemeinen Doktorat immatrikuliert haben, bis Ende 2023 aus. Für sie gelten bis dahin die curricularen Bestimmungen des untenstehenden Studienplans.
Die Module für den Bereich der Fachkompetenzen ergeben 8-10 ECTS, jene für die überfachlichen Kompetenzen 2-4 ECTS (insgesamt 12 ECTS).
a) obligatorische Module (im Umfang von 4 ECTS):
- Doktorierendenkolloquien (4 ECTS = 2 Kolloquien à 2 SWS)
b) Wahlpflichtmodule (im Umfang von insgesamt 4-6 ECTS):
- Teilnahme mit Vortrag an Fachkongress oder Sommerschule (4 ECTS)
- Teilnahme an 1-2 Gastvorträgen, mit schriftlichem Bericht (1-2 ECTS), oder Teilnahme an einem Workshop (2 ECTS)
- Teilnahme an Kongress oder Sommerschule, mit schriftlichem Bericht (2 ECTS)
c) Wahlmodule (im Umfang von insgesamt 2-4 ECTS):
- Sprachkurse an der UZH, Kurse in Hochschuldidaktik der UZH und/oder Weiterbildungskurse für Doktorierende der UZH (1-4 ECTS)
- Externes Praktikum oder Forschungsaufenthalt (2-4 ECTS)
- Organisation und Moderation von Veranstaltungen, Editionsprojekte (1-4 ECTS)