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Zusätzlich werden auf Masterstufe angeboten: Monomaster Literatur und Monomaster Linguistics.
Die Studienprogramme am Romanischen Seminar sind zweistufig aufgebaut. Eine erste Studienphase von mind. drei Jahren führt zum Bachelor-Diplom. Nach einer zweiten Studienphase von mind. zwei Jahren kann man zu einem Masterdiplom gelangen.
Bachelor-Studium | mind. 3 jahre | 180 ECTS |
Master-Studium | mind. 2 Jahre | 120 ECTS |
Sowohl das Bachelorstudium als auch das Masterstudium (mit Ausnahme des Monomasters) setzen sich aus einem Major oder Hauptfachprogramm und einem Minor oder Nebenfachprogramm zusammen. Die Kombination der beiden Programme ermöglicht interessante individuelle Schwerpunktsetzungen, unter anderem auch mit Blick auf spätere Berufsziele.
So können Sie beispielsweise einen Major in Italienisch mit einem Minor in Französisch kombinieren, der ebenfalls am RoSe angeboten wird; oder mit einem Minor eines anderen Fachbereichs wie Soziologie oder Filmwissenschaft; ja sogar mit einem fakultätsübergreifenden Minor wie Informatik oder Biologie.
Das Bachelor-Studium kombiniert ein Major-Programm von 120 ECTS mit einem Minor-Programm von 60 ECTS. Insgesamt umfasst das Bachelor-Studium 180 ECTS.
Das Master-Studium kann entweder als Major/Minor-Kombination oder als sogenannter Monomaster absolviert werden. Im ersten Fall wird für das Master-Studium die erforderliche Punkteleistung von insgesamt 120 ECTS erreicht, indem ein Major von 90 ECTS mit einem Minor von 30 ECTS kombiniert wird. Im zweiten Fall wird für den Monomaster ein Studienprogramm zu 120 ECTS absolviert.
Auf Bachelor- und Masterstufe können Sie am RoSe folgende Studienprogramme wählen:
Ausserdem werden auf Masterstufe folgende fachübergreifenden Studienprogramme angeboten:
In der Studienordnung finden Sie alle relevanten Informationen und Rechtsgrundlagen zu Ihrem Studienprogramm. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und orientieren Sie sich während des Studiums an diesem Dokument. Sie finden die Studienordnung zu Ihrem Studienprogramm unter:
Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lerneinheit, die sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Module erstrecken sich in der Regel über ein oder zwei Semester. Für ein bestandenes Modul erhalten Sie eine festgelegte Zahl ECTS. Ein Modul gilt als bestanden, wenn Sie den zugehörigen Leistungsnachweis erfolgreich erbracht haben. Als Leistungsnachweis gelten beispielsweise schriftliche Prüfungen, Referate, schriftliche Arbeiten etc. Der Wegleitung zu ihrem Studienprogramm entnehmen Sie, welche Module für Sie erfüllt sein müssen, um das Studium abschliessen zu können.
Modultypen
Konsultieren Sie dazu die Studienordnung zu Ihrem Studienprogramm unter Studienordnung Bachelor oder Studienordnung Master.
Buchungsfrist
Um Lehrveranstaltungen besuchen und an Ihr Curriculum anrechnen zu können, müssen Sie die gewünschten Module fristgerecht buchen. Beachten Sie dazu unbedingt die geltende Buchungsfrist.
Modulbuchung leicht gemacht
Nützliche Hinweise für die Modulbuchung finden Sie unter «Modulbuchung leicht gemacht in drei Schritten»
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer eine Bachelorarbeit buchen will, muss unbedingt vor der Buchung die Zusage der gewünschten Betreuungsperson einholen (§26 der Studienordnung, allg. Teil).
Nach der Zusage buchen Sie das Modul (15 ECTS) über das Vorlesungsverzeichnis.
Das Modul ist immer einsemestrig.
Mindestlänge der Arbeit: 65'000 Zeichen inkl. Leerschläge.
Betreuungspersonen von Bachelorarbeiten
Als Betreuungspersonen von Bachelorarbeiten kommen folgende Angehörige des Romanischen Seminars in Frage:
Andere Angehörige des Romanischen Seminars kommen als Betreuungsperson mit abgeschlossenem Doktorat in Frage. Dazu holen sie vorgängig die Zustimmung ihrer/ihres Vorgesetzten ein und stellen einen entsprechenden Antrag an die Studienprogrammdirektorin oder den Studienprogrammdirektor.
Abgabefristen
Begründete Gesuche um Verlängerung der Abgabefrist müssen an die Betreuungsperson und an Christian Seidl gerichtet werden.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen der Philosophischen Fakultät:
https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/module-pruefungen.html
Wer eine Masterarbeit buchen will, muss unbedingt vor der Buchung die Zusage der gewünschten Betreuungsperson einholen (§31 der Studienordnung, allg. Teil).
Ab HS 2019 müssen Masterarbeiten wie alle anderen Module während der normalen Buchungsfristen gebucht werden.
Die Masterarbeit ist immer ein zweisemestriges Modul, doch können Sie die Arbeit nach Absprache mit der Betreuungsperson auch schon nach einem Semester bewerten lassen. Dabei müssen Sie aber die Abgabefristen unten beachten.
Vorgehen bei der Buchung
Bitte befolgen Sie dringend die Empfehlungen der Philosophischen Fakultät:
https://www.uzh.ch/phil/ssl-dir/abschlussarbeiten/vorlagen.php
Die Anforderungen an eine Masterarbeit sind im Modulkatalog geschildert.
Betreuungspersonen von Masterarbeiten
Als Betreuungspersonen von Masterarbeiten kommen folgende Angehörige des Romanischen Seminars in Frage:
• ordentliche und ausserordentliche Professor*innen sowie Assistenzprofessor*innen
• Titularprofessor*innen sowie Privatdozierende.
Andere Angehörige des Romanischen Seminars kommen als Betreuungsperson mit abgeschlossenem Doktorat in Frage. Dazu holen sie vorgängig die Zustimmung ihrer/ihres Vorgesetzten ein und stellen einen entsprechenden Antrag an die Studienprogrammdirektorin oder den Studienprogrammdirektor.
Abgabefristen
• Masterarbeiten, die per Ende HS bewertet werden sollen, müssen Sie der Betreuungsperson bis spätestens 1. Dezember zur Benotung abgeben.
• Masterarbeiten, die per Ende FS bewertet werden sollen, müssen Sie der Betreuungsperson bis spätestens 1. Juni zur Benotung abgeben.
Begründete Gesuche um Verlängerung der Abgabefrist müssen an die Betreuungsperson und an Christian Seidl gerichtet werden.
Eine Abmeldung vom Leistungsnachweis eines Moduls ist gemäss §25 RVO nur bei gültigen und belegbaren Verhinderungsgründen (wie z. B. Krankheit, Prüfungskollision) möglich. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
1. Teilen Sie Ihre Verhinderung der/dem Dozierenden mit – und zwar spätestens bis zum Prüfungstermin bzw. Abgabetermin einer schriftlichen Arbeit.
2. Beantragen Sie bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Prüfungs- bzw. Abgabetermin die Abmeldung über "Meine Anträge" im Studierendenportal. Dort laden Sie ein Dokument (als gut lesbaren Scan) hoch, das den Verhinderungsgrund bezeugt (z. B. ärztliches Attest, Dokumentation der Prüfungskollision).
3. Wird das Gesuch genehmigt, wird die Buchung auf das Modul storniert (beachten Sie ggf. die Spezialregelung bei offiziellen Wiederholungsprüfungen). Den Bescheid erhalten Sie via Studierendenportal. Anträge werden in der Regel erst nach dem Prüfungstermin bearbeitet, damit der Zugang auf den OLAT-Kurs bis dahin erhalten bleibt.
Wollen Sie lediglich den Abgabetermin einer Arbeit verlängern lassen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Dozenten / die Dozentin. Der/die Dozierende kann einen neuen Abgabetermin festlegen. Die Dauer der Verlängerung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Verhinderung. Ausserdem muss gewährleistet sein, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zum 31. Juli (Abgabe im FS) bzw. zum 20. Januar (Abgabe im HS) erfolgen kann.
Bei der Verlängerung des Abgabedatums von Bachelor- bzw. Masterarbeiten richten Sie sich bitte sofort an die Betreuungsperson sowie an Christian Seidl cseidl@rom.uzh.ch
Allen Studierenden der Romanistik wird ein Sprachaufenthalt während des Studiums empfohlen, am besten am Ende des Bachelorstudiums bzw. am Anfang des Masterstudiums. Zur Erlangung des Lehrdiploms für Maturitätsschulen ist ein Fremdsprachenaufenthalt von mindestens 6 Monaten (26 Wochen) je Fremdsprachen-Unterrichtsfach obligatorisch, wobei ein einmaliger Unterbruch gestattet ist.
Tipps für die Organisation Ihres Sprachaufenthalts:
• Planen Sie Ihren Sprachaufenthalt sorgfältig und besprechen Sie ihn frühzeitig mit der Studienberatung am RoSe.
• Klären Sie mit der Studienberatung schon im Vorfeld ab, welche Module in Ihrem Zürcher Studienprogramm noch fehlen und welche davon Sie an der fremden Universität eventuell absolvieren könnten.
• Es kann nur eine bestimmte Anzahl Kreditpunkte von fremden Universitäten an einen Fachabschluss an der UZH angerechnet werden, und zwar:
- im Bachelorstudium: maximal 120 der 180 ECTS;
- im Masterstudium: maximal 60 der 120 ECTS.
Siehe dazu § 47 und § 48 der Rahmenverordnung der Philosophischen Fakultät der UZH.
• Vor Ihrer Abreise müssen die romanistischen Module, die Sie an der fremden Universität absolvieren möchten, mit der Studienberatung des RoSe geklärt und in der sogenannten "Anerkennungsvereinbarung" verbindlich festgelegt werden. Achtung: Ohne diese Vereinbarung können nach Ihrer Rückkehr keine Module angerechnet werden!
Bringen Sie dazu nach Möglichkeit eine detaillierte Modulbeschreibung aus dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis Ihrer Fremduniversität mit. Wenn kein Online-Vorlesungsverzeichnis vorhanden ist, melden Sie dies bitte der Studienberatung.
• Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
- Swiss-European Mobility Programme (SEMP): 15. Februar für das folgende akademische Jahr.
- CH-Unimobil: 31. März fürs Herbstsemester und 15. Oktober fürs Frühlingssemester.
Austauschprogramme SEMP (Europa):
Unter dem folgenden Link finden Sie allgemeine Informationen zum Swiss-European Mobility Programme (SEMP).
1. Das Romanische Seminar hat Partnerverträge mit Universitätsinstituten in allen romanischsprachigen Ländern Europas. Informieren Sie sich bitte direkt auf der Seite der internationalen Beziehungen.
2. Alle Studierenden haben pro Studiengang Anspruch auf einen Austauschaufenthalt von maximal 12 Monaten; das heisst 12 Monate im Bachelor-, 12 Monate im Master- und 12 Monate im Doktoratsstudium.
3. An den einzelnen Partnerinstituten steht immer nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Deshalb sollen auch auf dem Anmeldeformular neben der gewünschten Universität noch Ersatzdestinationen angegeben werden. Kriterien für die Zuteilung der Plätze sind in dieser Reihenfolge:
• Hauptfachstudierende haben Vorrang vor Nebenfachstudierenden.
• Masterstudierende haben Vorrang vor Bachelorstudierenden.
• Notendurchschnitt der bisher im betreffenden Studienprogramm erbrachten Leistungen (gewichtet nach der Punktzahl der benoteten Module).
4. Beachten Sie, dass Sie an der Partneruniversität nur zum Studium des Fachs zugelassen sind, für das Sie sich angemeldet haben. Das Buchen von Modulen in Ihren anderen UZH-Fächern ist deshalb nicht automatisch möglich. Bitte erkundigen Sie sich also vor Antritt des Fremdsprachenaufenthalts bei den Instituten, die Ihre weiteren Fächer anbieten, ob Sie zum Studium zugelassen sind.
5. Die Bewerbung erfolgt ausschliesslich online über das Tool "Mobility-Online" auf der Website der Internationalen Beziehungen UZH. Dort sind auch alle erforderlichen Dokumente hochzuladen. Für einen vom RoSe vermittelten Aufenthalt benötigen Sie nur: Immatrikulationsnachweis, Passport photograph, Reisepass.
Weltweite Mobilität:
Die UZH unterhält Austauschverträge mit ausgewählten Universitäten in der ganzen Welt, so z.B. auch in Lateinamerika oder Kanada. Beachten Sie die Anmeldefrist (15. Januar).
Die Bewerbung erfolgt ausschliesslich online über das Tool "Mobility-Online" auf der Website der Internationalen Beziehungen UZH.
Studienberatung
Die Studienberatung steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie vorgängig per E-Mail oder Telefon einen Termin für eine Sprechstunde:
Christian Seidl, RoSe Büro E-33, cseidl@rom.uzh.ch, Tel. 044 634 54 58.
Studienberatung Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, Rumänisch, VRS (Linguistik).
Theres Kuratli, RoSe Büro E-32, theres.kuratli@uzh.ch, Tel. 044 634 36 12.
Studienberatung Iberoromanistik (Spanisch/Portugiesisch).
Zeynep Pamuk, Gebäude Plattenstrasse 43, Raum 102, avl@rom.uzh.ch, Tel. 044 634 35 31.
Studienberatung Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (AVL).