Das Wichtigste in Kürze
Ziel des Doktoratsprogramms ist es, auf dem Gebiet der Romanistik exzellente NachwuchswissenschaftlerInnen auszubilden. Es bietet überdurchschnittlich qualifizierten Studierenden die Möglichkeit zu einer Promotion im Bereich der romanischen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft. Das Hauptgewicht liegt neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Betreuung auf der wissenschaftlichen Vernetzung der Doktorierenden und der Förderung der überfachlichen Kompetenzen.
Studienplan
Die Doktorierenden stellen ihren Studienplan aus einem breiten Angebot von flexiblen Bausteinen nach ihren fachspezifischen und persönlichen Interessen selbständig zusammen. Neben der Arbeit an der Dissertation absolvieren Sie Module im Umfang von insgesamt 30 ETCS (1 ECTS entspricht rund 30 Std.) Die Module für den engeren Fachbereich ergeben 16-18 Kreditpunkte, jene für die überfachlichen Kompetenzen 12-14 Kreditpunkte. Vorgängig im Rahmen eines Doktoratsstudiums erworbene Leistungen können für das Curriculum angerechnet werden.
Bewerbung
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein überdurchschnittlicher Studienabschluss (Lizentiat oder Master) im Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, ein thematisch und methodisch überzeugendes Promotionsvorhaben sowie eine Betreuungsbestätigung mit Empfehlungsschreiben von einer dazu berechtigten Lehrperson des Romanischen Seminars der UZH aus dem entsprechenden Fachgebiet (ProfessorIn oder PrivatdozentIn). Einreichungsfrist für das vollständige Bewerbungsdossier ist jeweils der 1. Juni für das darauffolgende Herbstsemester, der 1. Dezember für das folgende Frühlingssemester. Beachten Sie die aktuelle Ausschreibung.
Beginn und Dauer
Das Doktoratsstudium beginnt jeweils im Frühlings- bzw. Herbstsemester. Die Ausbildung dauert bei einem Vollzeitstudium grundsätzlich sechs Semester. Es besteht die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium oder einem Einstieg mit bereits begonnenem Dissertationsprojekt, wodurch sich die Studiendauer entsprechend verlängert resp. verkürzt.
Betreuung
Während der Dissertation haben die Doktorierenden Anrecht auf eine angemessene Betreuung durch die Mitglieder der Promotionskommission und andere Stellen. Die fachliche Betreuung wird in der Doktoratsvereinbarung festgehalten.
Finanzierung
Das Doktoratsprogramm vergibt keine Unterhaltsstipendien für die Doktorandinnen und Doktoranden. Das Doktoratsprogramm unterstützt ihre Mitglieder mit Mobilitätszuschlägen für Auslandaufenthalte und mit Zuschüssen für Forschungs- und Kongressreisen.
Fragen und persönliche Beratung
Wenn Sie Fragen zum Doktoratsprogramm und zur Bewerbung haben, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle des Doktoratsprogramms: rimboden[at]rom.uzh.ch.
